Was ist „Verhinderungspflege“?
Sie pflegen Ihren Angehörigen - aber manchmal geht es eben einfach nicht. Berufliche Termine, eine Dienstreise, eine Erkrankung oder ein überfälliger Erholungsurlaub für Ihre persönliche Regeneration machen es Ihnen unmöglich, vor Ort zu helfen. Bekannte, Freunde, Verwandte oder Nachbarn sind ebenfalls verhindert, oder nicht greifbar. Genau für diese unvorhersehbaren Ereignisse gibt es als Ersatz die Verhinderungspflege.
Entlastung – wochen-, tage- oder stundenweise
Die Verhinderungspflege kann stunden-, tage oder wochenweise beantragt werden. Welche Möglichkeiten Ihnen im Detail offenstehen, erläutert die Beratung des Senioren Service Schwarzwald Ihnen gerne. Kostenlos und unverbindlich. Schicken Sie uns über das KONTAKTFORMULAR einfach eine Mail mit dem Stichwort „Beratung – Verhinderungspflege“.
Die Pflegeversicherung kann Kosten übernehmen
Ab dem 01. Juni 2025 haben sich die Sätze der Pflegeversicherung geändert.
Pflege-grade | Leistungsbetrag Verhinderungspflege bis 31. Dezember 2024 | Leistungsbetrag Verhinderungspflege ab 1. Januar 2025 |
2-5 | 1.612 Euro | 1.685 Euro |
Ab dem 1. Januar 2025 kann ein Leistungsbetrag von bis 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.528 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Mit der Änderung der Bestimmungen zum 01. Juli 2025 ändert sich auch der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert. Außerdem entfällt die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit). Die aktuellen Regelungen finden Sie im Detail beim Bundesministerium für Gesundheit. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Sprechen Sie mit uns – wir helfen gerne weiter.
Es gibt auch die Kurzzeitpflege
Neben der regionalen Verhinderungspflege als Wochenend- oder Urlaubsvertretung gibt es auch die Möglichkeit Ihren Angehörigen bis zu acht Wochen im Rahmen der Kurzzeitpflege zu betreuen. Was dabei zu beachten ist erläutert Ihnen ebenfalls gerne unsere Beratung, auch wenn wir diese Dienstleistung selbst nicht anbieten. Auch hier: Einfach eine Mail über das KONTAKTFORMULAR an den Senioren Service Schwarzwald. Zum Thema Verhinderungspflege hat der Verbund Pflegehilfe eine Informationsbroschüre verfasst. Diese pdf-Datei erreichen Sie über den folgenden Link: „Verhinderungspflege – Ihre Vertretung in der häuslichen Pflege“ (2019). Der Senioren Service Schwarzwald ist Partner dieses Verbandes.